AGB für den Einzelkauf von Emissionsminderungszertifikaten

Stand 05/2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der KlimAPI-Dienstleistungen

Inhalt

  1. Geltung dieser und fremder AGB
  2. Vertragsschluss, Anpassung der AGB
  3. Allgemeine Leistungspflichten von Klimahelden
  4. Pflichten des Kunden
  5. Modulabhängige Rechte und Pflichten
    1. Allgemeines
    2. Testmodus
    3. Produktivmodus
    4. Berechnung der CO2-Äquivalente
    5. Erwerb von Emissionsminderungszertifikaten
  6. Verfügbarkeit der Plattform, Vorübergehende Leistungsausschlüsse
  7. Vergütung, Preisanpassung
  8. Rechnungen, Zahlungen
  9. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
  10. Haftungsbeschränkungen
  11. Datenschutz und Vertraulichkeit
  12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Verpfändung
  13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Geltung dieser und fremder AGB

1.1
Die Klimahelden GmbH (im Folgenden: Klimahelden) bietet auf der Internetseite https://klimapi.com (im Folgenden: Plattform) Leistungen zur Nutzung einer Programmierschnittstelle (im Folgenden: API) an, über die der Kunde durch seine eigenen Angebote die Berechnung von CO2-Äquivalenten und den Erwerb von Emissionsminderungszertifikaten automatisiert anbieten und vermitteln kann. Das Leistungsangebot zur Nutzung der API richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher.

1.2
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge zwischen Klimahelden und dem Kunden über die Nutzung der API und sonstigen Funktionen der Plattform.

1.3
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Klimahelden ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt. Klimahelden widerspricht der Geltung solcher nicht ausdrücklich vereinbarter Bedingungen des Kunden ausdrücklich und auch für die Zukunft. § 305b BGB bleibt unberührt.

2. Vertragsschluss, Anpassung der AGB

2.1
Klimahelden bietet jedem die kostenfreie Nutzung der Plattform im Testmodus an. Der Vertrag zur Nutzung der Plattform im Testmodus kommt durch Eingabe und Absenden der Daten des Kunden in der Registrierungsmaske zustande.

2.2
Alle weiteren Leistungen bedürfen eines ergänzenden Vertragsschlusses. Der Kunde kann im Rahmen des Vertrags zusätzliche Module zubuchen oder abbestellen. Die auf der Plattform oder in Textform unterbreiteten Angebote von Klimahelden sind freibleibend. Der Ergänzungsvertrag mit dem Kunden über andere Leistungen als die Nutzung des Testmodus kommt erst zustande, wenn Klimahelden dem Kunden den Vertragsschluss in Textform bestätigt, nachdem der Kunde zuvor seine Bestellung in Textform übermittelt oder den Registrierungsprozess auf der Plattform durchlaufen hat.

2.3
Klimahelden ist berechtigt, diese AGB anzupassen, und wird den Kunden auf eine Änderung dieser AGB oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen durch Übersendung einer Neufassung in Textform, in der die Änderungen hervorgehoben sind, hinweisen. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Neufassung in Textform widerspricht oder die Änderungen für den Kunden unzumutbar sind. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB unverändert fort.

3. Allgemeine Leistungspflichten von Klimahelden

3.1
Klimahelden stellt dem Kunden auf der Plattform Softwarefunktionen zum automatisierten Datenaustausch zwischen dem Kunden und Klimahelden über eine Programmierschnittstelle im JSON-Format (API), eine Backend-Verwaltungsoberfläche und eine englischsprachige Dokumentation zur API zur Verfügung. Klimahelden ist jederzeit berechtigt, die Funktionalität der API zu erweitern. Klimahelden kann die Funktionalität der API ändern oder einschränken, wenn dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken zu schließen oder die API um andere Funktionen zu erweitern.

3.2
Die Backend-Verwaltungsoberfläche der Plattform ist für die Browsertypen Google Chrome und Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version konzipiert. Klimahelden übernimmt keine Gewähr für eine vollständige Funktionalität in anderen Browsern oder älteren Versionen. Die Funktionalität der Plattform setzt zudem voraus, dass der Kunde in seinem Browser die Verwendung von funktionalen Cookies für die Plattform erlaubt hat.

3.3
Die Leistungsergebnisse von Klimahelden sind nicht zur Verwendung bei der Erstellung von Emissionsberichten nach dem TEHG oder anderen hoheitlichen Regelungen für den Handel mit Emissionsrechten oder als Bericht oder Berichtsgrundlage für den nicht finanziellen Teil des jährlichen Lageberichts nach § 289c HGB oder zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichtendes Kunden geeignet.

4. Pflichten des Kunden

4.1
Der Kunde hat seine Authentifizierungsdaten und seine Zugangsdaten zum Benutzerkonto der Plattform für Dritte unzugänglich aufzubewahren oder zu speichern und Dritten gegenüber geheim zu halten. Er hat seine Mitarbeiter und Dritte, denen er Zugang zu passwortgeschützten Bereichen der Plattform gewährt, anzuweisen und zu verpflichten,

4.1.1
ihre Zugangsdaten zum Benutzerkonto der Plattform für Dritte unzugänglich aufzubewahren oder zu speichern und anderen Personen (auch dem Kunden) gegenüber geheim zu halten, insbesondere keinen weiteren Personen Zugang zu ihrem Benutzerkonto oder über ihr Benutzerkonto zur Plattform zu gewähren,

4.1.2
sichere Passwörter nach Maßgabe des jeweils aktuellen IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie oder anderer vergleichbarer und allgemein anerkannter Sicherheitsstandards für den Zugang zur Plattform zu vergeben und diese regelmäßig zu ändern,

4.1.3
den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn sie erkennen, dass andere Personen Kenntnis von ihren Zugangsdaten erlangt oder diese verwendet haben.

4.2
Stellt der Kunde fest oder wird ihm von seinen Mitarbeitern oder Dritten mitgeteilt, dass Zugangsdaten zur Plattform durch nicht dazu berechtigte Personen genutzt oder solchen bekannt geworden sind oder vom Kunden an Klimahelden übermittelte Dateien Schadcode enthalten, informiert er Klimahelden unverzüglich darüber.

4.3
Entsteht Klimahelden ein Schaden durch in vom Kunden oder auf dessen Veranlassung versandten Dateien enthaltene Schadcode oder die missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten des Kunden, hat der Kunde nachzuweisen, dass er seine Pflichten aus den Ziffern 4.1 und 4.2 erfüllt hat.

4.4
Der Kunde informiert Klimahelden über erkannte Leistungsstörungen (z. B. Mängel der Leistungen, fehlende/eingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform) unverzüglich in Textform unter konkreter Beschreibung des Mangelsymptoms bzw. Mitteilung von Zeitpunkt und Erscheinungsbild der Störung. Der Kunde wird Klimahelden bei auftretenden Leistungsstörungen in zumutbarem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Klimahelden ist berechtigt, den Kunden auf die vorübergehende Nutzung von Fehlerumgehungsmöglichkeiten zu verweisen und die Ursache der Störung später durch Anpassung an der Plattform-Software zu beseitigen, es sei denn, dem Kunden ist dies nicht zumutbar.

4.5
Der Kunde wird Klimahelden jede Änderung seines Namens, seiner Rechtsform, seiner vertretungsberechtigten Personen und seiner Anschrift sowie bei Nutzung vergütungspflichtiger Module seiner Rechnungsanschrift und - bei vereinbarter Zahlung durch Lastschrift oder Kreditkarte - seiner Bankverbindung unverzüglich mitteilen.

5. Modulabhängige Rechte und Pflichten

5.1 Allgemeines

Die Regelungen zu einzelnen Hauptleistungspflichten in den Ziffern 5.2 bis 5.5 sind nur anwendbar, wenn die Erbringung der jeweiligen Leistungen mit dem Kunden vereinbart ist.

5.2 Testmodus

Im Testmodus erhält der Kunde Zugriff auf die Backend-Verwaltungsoberfläche der Plattform. Die Funktionen der API können vom Kunden über nicht öffentlich erreichbare Systeme getestet werden. Ein Produktiveinsatz, insb. durch Einbindung der Schnittstelle in den eigenen Kunden zugängliche Systeme, die Berechnung der CO2-Äquivalente sowie die Vermittlung und der Ankauf von Emissionsminderungszertifikaten, ist im Testmodus nicht verfügbar. Im Testmodus gibt die Funktion der Berechnung von CO2-Äquivalenten ausschließlich Zufallszahlen für Testzwecke aus, eine Berechnung gemäß Ziffer 5.4 erfolgt nicht.

5.3 Produktivmodus

Im Produktivmodus erhält der Kunde Zugriff auf die Funktionen der API zur Einbindung in seine eigenen Systeme. Klimahelden gewährt dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der API.

5.4 Berechnung der CO2-Äquivalente

5.4.1
Klimahelden stellt die Funktion zur Berechnung des CO2-Äquivalents aus den vom Kunden mitgeteilten Emissionsfaktoren nur für bestimmte Kategorien bereit. Die verfügbaren Kategorien sind in der API-Dokumentation unter dem Abschnitt "Calculation Options" aufgelistet.

5.4.2
Die Umrechnung zur Ermittlung des CO2-Äquivalents erfolgt nach Emissionsfaktoren in- oder ausländischer Behörden oder von Nichtregierungsorganisationen, die Klimahelden nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Aktualität, Umfänglichkeit und Passgenauigkeit zu den Daten des Kunden auswählt. Klimahelden berechnet das CO2-Äquivalent ausschließlich auf Basis der vom Kunden übermittelten Daten. Klimahelden schuldet keine Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Daten auf Richtigkeit oder Plausibilität.

5.4.3
Der Kunde darf die Funktionen zur Berechnung der CO2-Äquivalente nur benutzen, soweit er beabsichtigt, Emissionsminderungszertifikate zum Ausgleich der von den Produkten verursachten Treibhausgasemissionen zu kaufen oder seinen Kunden deren Kauf beim Verkauf seiner eigenen Produkte anzubieten. Verstößt der Kunde gegen diese Einschränkung des Nutzungsrechts, ist Klimahelden zur sofortigen Sperrung des Benutzerkontos des Kunden berechtigt.

5.4.4
Ziffer 5.4.3 findet keine Anwendung, sollte der Kunde die eigens für die Berechnung ohne die Absicht Emissionsminderungszertifikate zu erwerben vorgesehene Schnittstelle "Calculation only" nutzen. Diese Schnittstelle wird separat und je API-Anfrage abgerechnet.

5.4.5
Klimahelden stellt das Berechnungsergebnis über die Serverantwort auf die API-Anfrage im JSON-Format bereit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Rohdaten oder der Leistungsergebnisse in anderen Formaten.

5.5 Erwerb von Emissionsminderungszertifikaten

5.5.1
Klimahelden schuldet die Vermittlung von Offsetting-Ausgleichsmaßnahmen durch Ankauf und Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten im vom Kunden nach Ziffer 5.5.4 festzulegenden Umfang über die Zertifizierungs- und Vermittlungsstellen Clean Development Mechanism(CDM) des United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), Gold Standard oder VERRA. Klimahelden wählt die Projekte, für die Emissionsminderungszertifikaten erworben werden können, gewissenhaft aus, gewährleistet jedoch nicht, dass ein Projekt die dem Zertifikat zugrundeliegenden Emissionsmengen tatsächlich oder konkret nachweisbar einspart bzw. ausgleicht. Klimahelden haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Zertifizierungs- und Vermittlungsstellen übermittelten Projektdaten.

5.5.2
Klimahelden generiert eine individuelle Landingpage für den Kunden, auf der das Projekt, für das die Emissionsminderungszertifikate erworben wurden, die Menge des CO2-Äquivalents (in Kilogramm), der die Emissionsminderungszertifikate entsprechen, und die der von der Zertifizierungs- und Vermittlungsstelle vergebenen Seriennummern zugeordnete Klimahelden-ID der erworbenen Emissionsminderungszertifikaten genannt sind. Die URL zu dieser Landingpage wird über die API-Rückmeldung bereitgestellt. Hat der Kunde in der der Bestellung zugrunde liegenden API-Anfrage eine E-Mail-Adresse mitgeteilt, sendet Klimahelden die URL zusätzlich an die angegebene Adresse.

5.5.3
Wenn der Kunde durch Hochladen seines Logos auf der Plattform eingewilligt hat, bildet Klimahelden Firma und Logo des Kunden auf den von Klimahelden erstellten Urkunden ab.

5.5.4
Der Kunde gibt über seine Auswahl und Verwendung der zur Verfügung stehenden Argumente mit seiner API-Abfrage vor, ob die Emissionsminderungszertifikate für eine vom Kunden vorgegebene Menge CO2, für einen vom Kunden vorgegebenen Preis oder für eine nach Ziffer 5.4 berechnete CO2-Menge gekauft und ob Zertifikate für ein beliebiges Klimaschutzprojekt oder ein Projekt aus einer bestimmten Kategorie bzw. eines bestimmten Standards beschafft werden sollen.

5.5.5
Der Kunde wählt über die Zieladresse der API-Abfrage aus, ob die Abfrage zum Kauf der Zertifikate durch den Kunden oder durch seinen Endkunden führen soll. Wählt er durch die Zieladresse die Methode zur Rückgabe eines Payment-Links aus, bietet Klimahelden dem Endkunden des Kunden einen Einzelvertrag über den Erwerb und die Stilllegung der Emissionsminderungszertifikate an (siehe Ziffer 5.5.6). Wählt der Kunde eine andere Zieladresse aus, kommt der Einzelvertrag zwischen Klimahelden und dem Kunden zustande (siehe Ziffer 5.5.7).

5.5.6 Erwerb der Zertifikate durch den Endkunden

Der Endkunde wird durch seinen Klick auf den Payment-Link auf eine Internetseite von Klimahelden geführt, auf der Klimahelden dem Endkunden ein konkretes Vertragsangebot unterbreitet. Der Endkunde kann das Angebot nur annehmen, wenn er sich mit der Geltung der Klimahelden-AGB für den Einzelkauf von Emissionsminderungszertifikaten einverstanden erklärt, die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung bestätigt und dem Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zustimmt. Der Endkunde ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

5.5.7 Erwerb der Zertifikate durch den Kunden

5.5.7.1
Der Kunde entscheidet durch Auswahl der API-Methode über Angabe der Zieladresse des API-Aufrufs, ob der Einzelvertrag zwischen ihm und Klimahelden sofort zustande kommt, wenn der Endkunde das Produkt des Kunden kauft (create order), oder ob dem Endkunden vor Abschluss des Einzelvertrags (zwischen Klimahelden und dem Kunden) die konkreten Bedingungen (CO2-Menge, Preis und Projekt) angezeigt und vom Endkunden bestätigt werden sollen (create pending order).

5.5.7.2
Klimahelden wählt für den Einzelvertrag automatisiert nach dem Zufallsprinzip Projekte aus, für die Emissionsminderungszertifikate in der Menge gekauft, dass die vom Kunden vorgegebene oder über von Klimahelden nach Ziffer 5.4 berechnete CO2-Menge oder der vom Kunden vorgegebene Preis möglichst nah erreicht, aber nicht überschritten wird. Klimahelden darf dabei unter den Projekten auswählen, die die vom Kunden global eingestellten Vorgaben (z. B.Standard, Projektkategorie, Maximalpreis je Tonne CO2) erfüllen. Klimahelden rechnet gegenüber dem Kunden den tatsächlichen Einkaufspreis zuzüglich eines Aufschlags von 30 Prozent, mindestens jedoch 0,5 Euro je Einzelvertrag, bzw. des mit dem Kunden individuell vereinbarten Aufschlags sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer ab. Der Preis einschließlich Aufschlag vor Umsatzsteuer wird auf den nächsten vollen Cent aufgerundet.

5.5.7.3
Übt der Endkunde zu seiner Bestellung beim Kunden, zu der der Kunde Emissionsminderungszertifikate gekauft hat, sein ihm gesetzlich zustehendes Verbraucherwiderrufsrecht berechtigt aus, kann der Kunde die von ihm zu dieser Bestellung gekauften Emissionsminderungszertifikate innerhalb eines Monats ab Kauf der Zertifikate an Klimahelden zurückgeben. Klimahelden erstattet den Kaufpreis und rechnet die Erstattung mit der nächsten nach Ziffer 8.1 gestellten Rechnung ab. Der Kunde ist nach Rückgabe der Zertifikate nicht mehr berechtigt, die zugehörige Seriennummer, Klimahelden-ID oder Urkunde zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.

6. Verfügbarkeit der Plattform, Vorübergehende Leistungsausschlüsse

6.1
Klimahelden übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Plattform.

6.2
Klimahelden ist berechtigt, die Funktionen oder die Erreichbarkeit der Plattform vorübergehend auszusetzen oder einzuschränken, solange und soweit dies für erforderliche Instandhaltungsarbeiten an der Software oder an der die Software betreibenden technischen Infrastruktur notwendig ist, insbesondere um unvorhergesehene Fehlfunktionen zu beheben oder Sicherheitslücken zu schließen. Falls eine Instandhaltungsmaßnahme vorhersehbar zu einer Unterbrechung der Verfügbarkeit der Plattform von mehr als 30 Minuten führt, wird Klimahelden dem Kunden den Zeitraum der Instandhaltungsarbeiten mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform ankündigen. Dasselbe gilt für Arbeiten zur Verbesserung der Plattform, insbesondere ihres Funktionsumfangs oder ihrer Funktionsweise.

6.3
Die Leistungsfristen eines Vertragspartners werden verlängert, soweit und solange dieser Vertragspartner in der Erbringung seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder andere für ihn unabwendbare Umstände oder durch Umstände aus der Risikosphäre des anderen Vertragspartners gehindert wird.

7. Vergütung, Preisanpassung

7.1
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht der Kunde Steuerschuldner im Sinne des UStG ist.

7.2
Die Höhe der vereinbarten Vergütung für die Nutzung von Zusatzmodulen für Monate, in denen die Vertragslaufzeit für das Zusatzmodul beginnt oder endet, berechnet sich für den jeweiligen Monat zeitanteilig taggenau nach der für einen ganzen Monat vereinbarten Vergütung.

7.3
Klimahelden ist berechtigt, die Vergütung für die Nutzung von Zusatzmodulen jeweils mit Wirkung zum Monatsersten anzupassen, frühestens jedoch ein Jahr nach Beginn der Vertragslaufzeit und der letzten Preisanpassung für das jeweilige Modul. Die Preisanpassung und deren Umfang müssen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung spätestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung aus Satz 2 und in Textform, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preisanpassung wirksam geworden wäre, es sei denn, Klimahelden verzichtet spätestens eine Woche nach Zugang des Widerspruchs gegen die Preisanpassung in Textform auf die Preisanpassung.

7.4
Klimahelden ist berechtigt, für die bislang kostenlose Nutzung von Modulen jeweils mit Wirkung zum Monatsersten eine Vergütung zu verlangen, frühestens jedoch sechs Monate nach Beginn der Vertragslaufzeit für das jeweilige Modul. Das Vergütungsverlangen und die Höhe der Vergütung müssen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden. Widerspricht der Kunde dem Vergütungsverlangen spätestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung aus Satz 2 und in Textform, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütungspflicht entstanden wäre, es sei denn, Klimahelden verzichtet spätestens eine Woche nach Zugang des Widerspruchs gegen das Vergütungsverlangen in Textform auf die Einführung der Vergütungspflicht.

8. Rechnungen, Zahlungen

8.1
Klimahelden rechnet die in einem Kalendermonat vom Kunden erworbenen Emissionsminderungszertifikate bei Erreichen des von Klimahelden nach billigem Ermessen gewährten Rechnungslimits, spätestens jedoch zu Beginn des Folgemonats ab. Die Vergütung für den Erwerb und die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten wird mit Rechnungszugang fällig und ist spätestens zwei Wochen nach Rechnungszugang zu bezahlen.

8.2
Die Vergütung für die Nutzung von Zusatzmodulen ist monatlich im Voraus zum Ersten eines Nutzungsmonats zu zahlen.

8.3
Rechnungen werden ausschließlich elektronisch gestellt. Der Kunde erklärt sich damit ein-verstanden, die Rechnungen im PDF-Format per E-Mail zu erhalten.

8.4
Zahlungen werden durch den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, einer irischen Gesellschaft mit Sitz c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Eintragungsnummer 513174 (im Folgenden: Stripe), abgewickelt. Stripe kann sich zur Abwicklung der Zahlung weiterer Zahlungsdienstleister bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde gesondert hingewiesen wird. Stripe ist berechtigt, die Bonität des Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln (insb. Einholung der Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder Kreditversicherungsgesellschaft) zu überprüfen.

8.5
Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder mit Abschlagszahlungen in Verzug, ist Klimahelden berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Zugang des Kunden zum Portal zu sperren. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Klimahelden zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum Rücktritt von Einzelverträgen über den Erwerb und die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten berechtigt.

9. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

9.1
Der Vertrag und die Ergänzungsverträge über die Nutzung von Zusatzmodulen laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind durch Klimahelden mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende,vom Kunden mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende kündbar.

9.2
Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3
Jede Kündigung muss in Textform erklärt werden, der Kunde kann Ergänzungsverträge über die Nutzung von Zusatzmodulen jedoch auch durch Abbestellung des Zusatzmoduls auf der Plattform kündigen.

10. Haftungsbeschränkungen

10.1
Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

10.2
Auf Schadensersatz haftet Klimahelden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Klimahelden jedoch

a) unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Sach- oder Vermögensschäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

10.3
Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit Klimahelden einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder sonstigen Leistung übernommen hat.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1
Klimahelden darf kunden- oder personenbezogene Daten verarbeiten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen zu ermöglichen oder um die vereinbarten Entgelte abzurechnen. Klimahelden ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrags notwendige Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation, IT-Support und Zahlungsdienste.

11.2
Klimahelden stellt sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden.

11.3
Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne dessen ausdrückliche und in Textform zu erteilende Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, vertrauliche Informationen nur für die zur Vertragserfüllung notwendigen Zwecke zu verwenden, und alle Maßnahmen, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen ergreifen, auch zum Schutz der vertraulichen Informationen des Vertragspartners zu ergreifen. Jeder Vertragspartner ist mindestens verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern Vertraulichkeitsvereinbarungen zu schließen, die die Weitergabe vertraulicher Informationen verbieten und sanktionieren.

11.4
Klimahelden ist jedoch berechtigt, die zur Berechnung des CO2-Ausstoßes relevanten Daten des Kunden anonymisiert zur Erstellung von Statistiken und von Branchenvergleichen für andere Kunden zu verwenden.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Verpfändung

12.1
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

12.2
Die Abtretung oder rechtsgeschäftliche Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen Klimahelden ist nur mit Zustimmung von Klimahelden zulässig.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.1
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2
Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag München (Deutschland), soweit nicht gesetzlich ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für das Mahnverfahren.

13.3
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Erklärungen an oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht vertraglich oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformabrede. Gemeinsame, unwidersprochene Besprechungs- oder Verhandlungsprotokolle genügen der Textform.

13.4
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder sollte der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB in seiner Gesamtheit eine Lücke enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung nicht auf gesetzliche Regelungen zurückgeht, die dem Schutz eines Vertragspartners dienen, wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt und eine fehlende so eingefügt, dass dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner und dem Sinn des Vertrags weitestgehend entsprochen wird.

Ende der AGB